Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fishing-Club-Portal (Plattformvertrag)
Stand: 23.05.2026
Version: 2026-05-23-v2
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den entgeltlichen Zugang zum Fishing-Club-Portal ("Plattform"), betrieben von Michael Lauenroth, Gartenstraße 21, 77963 Schwanau, Deutschland ("Anbieter"). Die Plattform richtet sich ausschließlich an eingetragene oder nicht eingetragene Vereine sowie vergleichbare Körperschaften ("Verein") im Sinne von §14 BGB als Unternehmer.
Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nicht, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Verein gegen Entgelt den Zugang zur webbasierten Plattform "Fishing-Club-Portal" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Plattform umfasst insbesondere:
- Mitgliederverwaltung und Digitalmitgliedsausweis
- Veranstaltungs- und Arbeitseinsatzplanung
- Digitale Fangmeldungen und Gewässerverwaltung
- Vereinskommunikation und Dokumentenverwaltung
- Administrationsbereich für bevollmächtigte Vereinsvertreter
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Plattform in der jeweils aktuellen Version. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder eine bestimmte Verfügbarkeit (SLA) wird nicht vereinbart, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§3 Vertragsschluss
Der Plattformvertrag kommt zustande mit Abschluss des digitalen Onboarding-Prozesses durch einen bevollmächtigten Vereinsvertreter (Vorstand oder benannter Administrator) und Akzeptanz dieser AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
§4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verein trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug ist, die Plattform missbräuchlich nutzt oder über das Vermögen des Vereins ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an die im Impressum genannte Kontaktadresse).
§5 Vergütung und Preisanpassung
(1) Die Vergütung berechnet sich nach der Anzahl der aktiven Vereinsmitglieder zum Zeitpunkt der Abrechnung und beträgt 2,00 EUR netto pro Mitglied pro Jahr (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Abrechnung erfolgt in Abrechnungseinheiten von je 50 Mitgliedern; die tatsächliche aktive Mitgliederzahl wird dabei auf die nächste volle 50er-Einheit aufgerundet. Daraus ergeben sich folgende Jahresbeiträge (netto): bis 50 Mitglieder 100,00 EUR; bis 100 Mitglieder 200,00 EUR; bis 150 Mitglieder 300,00 EUR; bis 200 Mitglieder 400,00 EUR. Bei mehr als 200 aktiven Mitgliedern erfolgt die Vergütung auf Anfrage.
(2) Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Maßgeblich ist die Mitgliederzahl zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit anzupassen. Erhöhungen von mehr als 10 % p.a. berechtigen den Verein zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
§6 Zahlung und Zahlungsweg
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (IE). Mit Abschluss des Checkout-Vorgangs stimmt der Verein den Nutzungsbedingungen von Stripe zu.
§7 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Verein mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen (§288 Abs. 2 BGB).
(2) Ab Beginn des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Plattform einzuschränken oder zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während einer Zugangssperre bestehen.
(3) Nach erfolgloser Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§8 Pflichten des Vereins
Der Verein ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, die Plattform nur zu vereinbarten Zwecken zu nutzen, den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle zu informieren sowie geltende Datenschutz- und Vereinsrechtsvorgaben bei der Nutzung zu beachten.
§9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste, die durch den Verein hätten verhindert werden können.
§10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Vereinsmitglieder-Daten durch den Anbieter erfolgt im Rahmen der gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§11 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu ändern. Widerspricht der Verein nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht wird im Ankündigungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
§12 Datenexport und Datenlöschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags werden Vereinsdaten für 30 Tage zum Export bereitgestellt. Danach werden sie gelöscht oder gesperrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweis- oder Sicherungsinteressen entgegenstehen. Einzelheiten zur technischen Durchführung ergeben sich aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Verein Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.